Allgemeine Informationen
Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit unterstützt Projekte, die im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Institutionen realisiert werden und beteiligt sich inhaltlich und organisatorisch an gewählten Vorhaben.
Allgemeine Informationen
Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit unterstützt Projekte, die im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Institutionen realisiert werden und beteiligt sich inhaltlich und organisatorisch an gewählten Vorhaben.
Allgemeine Informationen
Die SdpZ unterstützt Projekte, die im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Institutionen realisiert werden und beteiligt sich inhaltlich und organisatorisch an gewählten Vorhaben.
Förderentscheidungen erfolgen anhand folgender Kriterien:
Trägt das Projekt zur Qualitätssteigerung der deutsch-polnischen Beziehungen bei? Welchen Einfluss hat das Projekt auf die Wahrnehmung Deutschlands in Polen oder Polens in Deutschland?
Bezieht sich das Projekt auf besondere Herausforderungen in den deutsch polnischen Beziehungen und auf Handlungsfelder, in denen das Kooperationspotenzial bisher ungenutzt geblieben ist?
Ist das Projektthema auch auf europäischer und globaler Ebene für die polnisch deutsche Zusammenarbeit von Bedeutung?
Finanzierungsgrundsätze
Der Höchstbetrag einer Projektförderung liegt bei 100.000 PLN / 23.500 EUR. Je nach Höhe des beantragten Förderbetrags gelten folgende Bestimmungen:
Beantragte Projektförderung bis 30.000 PLN / 7.000 EUR
Es können maximal 80 % der Gesamtkosten des Projekts finanziert werden. Die übrigen 20 % müssen durch Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.
Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird 80% des bewilligten Zuschusses vor Einreichung der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 20% des Zuschusses werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßen Endabrechnung überwiesen.
Beantragte Projektförderung von 30.000 PLN / 7.000 EUR bis 100.000 PLN / 23.500 EUR
Es können maximal 50 % der Gesamtkosten des Projekts finanziert werden. Die übrigen 50 % müssen durch Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden.
Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird 50% des bewilligten Zuschusses vor Einreichung der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50% des Zuschusses werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßen Endabrechnung überwiesen.
Die Stiftung behält sich vor, Antragstellern, die MwSt.-pflichtig sind, den Zuschuss als Nettobetrag zu bewilligen.
Umsetzungsfristen und zusätzliche Bedingungen
Projekte müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.
Zuschussanträge können laufend gestellt werden, aber nicht später als drei und nicht früher als acht Monate vor Projektbeginn. Vor oder nach Ablauf der angegebenen Fristen eingereichte Anträge werden nicht angenommen. Ausgenommen sind die Wettbewerbsverfahren mit getrennten Terminen. Weitere Informationen finden Sie unter: Aktuelle Ausschreibungen.
Bei internationalen Projekten muss der Antragsteller auch Mittel aus den an dem Projekt beteiligten Drittländern aufweisen, es sei denn, der Vorstand der Stiftung entscheidet anders.
Bei der Entscheidung über die Förderung eines Projektes berücksichtigt die Stiftung, ob die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist.
Die Stiftung nimmt keine Anträge an, über die der Vorstand bereits einmal entschieden hat.
Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gewährt keine Mittel für:
• die dauernde oder ergänzende Finanzierung laufender Aufwendungen und Haushalte;
• die Finanzierung von Deckungslücken in den Haushalten staatlicher und kommunaler Verwaltungen;
• die Erstattung anderweitig gewährter Darlehen und bereits getätigter Ausgaben;
• konfessionelle Zwecke;
• parteipolitische Zwecke;
• ausschließlich kommerzielle Zwecke;
• Vorhaben, deren genaue Zielsetzung und Mittelbedarf nicht feststehen;
• Ziele, die Gegenstand einer indirekten Finanzierung durch eine vermittelnde Einrichtung an unbekannte Empfänger sind (Beispiel: eine andere Stiftung bewirbt sich um einen Zuschuss bei der SdpZ, um diesen dann an Empfänger ihrer Wahl weiterzugeben);
• Bauvorhaben sowie den Einkauf von Geräten und Ausstattungsgegenständen;
• Begegnungsprogramme mit überwiegend touristischem Charakter, Erholungsreisen oder reine Sportveranstaltungen;
• Kosten, die mit der Vorbereitung der Förderungsanträge verbunden sind (Dies betrifft sowohl positiv, als auch negativ entschiedene Anträge);
• Projekte, deren Finanzierung eindeutig in die Zuständigkeit anderer Fördereinrichtungen fällt. Dazu gehören z.B. der Staatliche Fonds zur Rehabilitierung Behinderter Personen, das Deutsch-Polnische Jugendwerk, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung.